Wichtig

Die Basis für eine gute und dauerhafte Zusammenarbeit heißt Vertrauen !

INFORMATIONSGESPRÄCH:

Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns setzt uneingeschränktes gegenseitiges Vertrauen voraus. Ein erstes Gespräch dient dazu, grundsätzliche Fragen zu klären.

ANALYSE:

In einem zweiten Gespräch ermitteln wir die vorhandenen Risiken und besprechen die von Ihnen gewünschte Absicherung.

KOSTEN:

Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten

COURTAGE:

Für die Vermittlung und Betreuung Ihrer Versicherungen werden uns von den Versicherungsunternehmen Courtagen vergütet, die in den Prämien enthalten sind.

MAKLERVERTRAG:

Der Maklervertrag regelt alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Er ist jährlich mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Bestandteil des Maklervertrages ist eine BGB-Vollmacht.

VOLLMACHT:

Mit der uns erteilten Vollmacht legitimieren wir uns bei den Versicherern. Dadurch sind wir in der Lage, Verträge abzuschließen, zu kündigen und Schäden abzuwickeln. Bei Fragen nach Ihrer Gesundheit ist die Unterschrift von Ihnen weiterhin erforderlich.

WIE WERDEN VERSICHERUNGEN VERMITTELT?

Der unabhängige Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen. Er ist vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet – der Bundesgerichtshof hat ihn deshalb als treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer“ bezeichnet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern. Eine Besonderheit: Trotz Kundenmandats erhält der Versicherungsvermittler seine Vergütung vom Versicherer.

Der Mehrfachagent

Der Mehrfachagent arbeitet mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammen, ohne wirtschaftlich nur von einem Unternehmen abhängig zu sein. Er kann seinen Kunden so einen „relativ unabhängigen“ Marktüberblick bieten. Aus den vielen Produkten des Versicherungsmarktes stellt er Lösungen zusammen, die der jeweiligen persönlichen Situation des Versicherungsnehmers gerecht werden soll. Er ist an Weisungen der Versicherungsunternehmen gebunden.

Der Versicherungsvertreter

Der Versicherungsvertreter oder „Ausschließlichkeitsvertreter“ ist vertraglich an einen Versicherer gebunden. Er kann seinen Kunden daher nur Produkte dieses einen Versicherers bieten; eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen ist ihm verboten. Obwohl er zumeist als selbstständiger Handelsvertreter tätig ist, gehört er zum Vertrieb dieses Unternehmens und ist an dessen Weisungen und Strategien gebunden.

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